Aktuelles und Notdienst

Wir haben vom 28.5. bis zum 5.4.2024 Urlaub!
Vertretung: Dr. Larseille, Am Stadtwall 53, Mühldorf, Tel: 08631 / 366 900

Notfalldienste an Wochenenden und Feiertagen im Landkreis Mühldorf:

29./ 30.3.2024 Dr. Sahli,    Mühldorf,  Tel: 08631 / 70 89
31.3./1.4.2024 Dr. Bark,     Töging,    Tel: 08631 / 95 600
6.4. / 7.4.2024 Dr. Gebauer, Mühldorf, Tel: 08631 / 14 600

Sprechzeiten Notdienst jeweils: 10:00 bis 12:00  und  18:00 bis 19:00
Außerhalb dieser Zeiten nur in sehr dringenden Notfällen Tel: 08631 162937

(für Notdienste anderer Regionen Bayerns folgen Sie bitte dem Link unten links!)

 

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Elektronische Patientenakte / Telematik-Infrastruktur „TI“ / „Digitalisierung“
Speicherung und Verwendung Ihrer Daten aus Arzt- und Zahnarztpraxen

Bereits jetzt müssen Daten gemäß gesetzlicher Vorgaben einem Netzwerk – die „Telematik-Infrastruktur“ – zur Verfügung gestellt werden. Der Betreiber der Praxis-Server (Arzt / Zahnarzt) kann nicht sicherstellen, dass Patientendaten, die so via Konnektor in einem sog. VPN-Tunnel übertragen werden, nicht an interessierte, aber unbefugte, Dritte gelangen. Die zentrale Speicherung der sensiblen Gesundheitsdaten auf externen Servern ist demnächst in weiteren Ausbauschritten (Transplantatregister, elektronische Patientenakte „ePA“ ab 2025) vorgesehen. Ein Widerspruch des Patienten gegen die derzeitige Datenweiterleitung ist nicht mehr möglich. Eine ePA müssen Sie momentan noch beantragen. Da dies bislang nur ein verschwindender Teil der Bevölkerung getan hat, wird mit den letzten Gesetzen (unter anderem das „Gesundheitsdatennutzungsgesetz“) das Vorgehen geändert.

Ab 2025 müssen Ihre sämtlichen Gesundheitsdaten per Gesetz in zentralen Rechenzentren bzw. der Cloud als „ePA“ gespeichert werden. Wollen Sie das nicht, müssen Sie dann aktiv widersprechen (sogenanntes Opt-Out-Verfahren). Diese Daten werden dann neben den Krankenkassen auch der Forschung, der Industrie etc. zur Verfügung gestellt. Alle weitergeleiteten medizinischen Daten sollen lediglich pseudonymisiert werden. Eine Wiederherstellung des Personenbezugs ist mit relativ wenig Aufwand möglich. Trotz des Widerspruchs des Bundesdatenschutzbeauftragten Prof. Kelber wurde dieses Vorgehen beschlossen. Viele weitere Datensicherheitsorganisationen sehen Ihre Daten ebenfalls in Gefahr. Und wie man sieht: sind die Daten einmal erfasst, könnte mit einer Gesetzesänderung deren Verwendung auch leicht erweitert werden.

Parallel dazu plant die Europäische Union einen „Europäischen Datenraum“ namens EHDS, um auch hier die Daten aller EU-Bürger in Clouds zentral zu speichern und zur Verfügung zu stellen. Damit wären Ihre Daten einer unüberschaubaren Menge von Zugriffsberechtigten zugänglich, auch Hackern wird es so leicht, massenhaft an die sensibelsten und begehrtesten Daten der Bevölkerung heranzukommen. Weltweite Datenpannen belegen dieses Interesse leider jetzt schon. Unsere Gesundheitsminister Lauterbach und vorher Spahn sprachen von größtmöglicher Sicherheit. Fakt ist, dass Sicherheit so nicht mehr möglich ist.

  • Ähnliche Netzwerke auch von Krankenkassen wurden längst Ziele erfolgreicher Hackerangriffe.
  • Die Datensicherheit (der Datenschutz) kann also nicht gewährleistet werden.
  • TI und ePA steht in klarem Widerspruch zur DSGVO.
  • TI und ePA steht in klarem Widerspruch zum Arztgeheimnis bzw. zur ärztlichen Schweigepflicht.

Pressemitteilung des Zahnärztlichen Bezirksverbandes vom 11.03.2019
Pressemeldung des Deutschen Psychotherapeutennetzwerks


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