Aktuelles und Notdienst
Notfalldienste an Wochenenden und Feiertagen im Landkreis Mühldorf:
11./12.1.2025 Dr. Bark, Töging, Tel: 08631 / 95600
18./19.1.2025 Dental Team MVZ, Mühldorf, Tel: 08631 / 8110
Sprechzeiten Notdienst jeweils: 10:00 bis 12:00 und 18:00 bis 19:00
Außerhalb dieser Zeiten nur in sehr dringenden Notfällen Tel: 08631 162937
(für Notdienste anderer Regionen Bayerns folgen Sie bitte dem Link unten links!)
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Elektronische Patientenakte „ePA“ ab 2025: (Download Info-flyer)
Derzeit wird die Einrichtung der „elektronischen Patientenakte für alle“ beworben. Nachdem die Bereitschaft zur Nutzung dieser bisher gering war, wird eine solche jetzt für jeden, der nicht gegenüber seiner Krankenkasse widerspricht, eingeführt. Kurz einige Aspekte
Was passiert mit den Daten?
- Gesundheitsminister Lauterbach verkündet, er „sei schon im Gespräch mit Meta, Open AI und Google“, um den Konzernen die Nutzung der Krankheitsdaten der deutschen Bevölkerung für kommerziellen Zwecke zu ermöglichen.
- Nur nach Einlesen der Versichertenkarte beim Einlösen eines Rezepts kann z.B. das gesamte Team der Apotheke tagelang alle Arztbriefe lesen. Dasselbe gilt natürlich auch für alle Arzt-, Zahnarzt-, Physiotherapie-, etc. Praxen, hier voraussichtlich bis zu 90 Tage lang.
- Ihre Daten werden Industrie und Forschung auf einfachen Antrag zur Verfügung gestellt – ab 2026 europaweit. Die versprochene Pseudonymisierung ist, wie vielfach getestet, leicht aufzuheben.
- Daten wecken Begehrlichkeiten, leichter Zugriff für Hacker. Vorfälle z.B. in Finnland sind zu erwarten.
Beworbene Vorteile auf dem Prüfstand:
- Speicherung aller Röntgenaufnahmen: diese sind aufgrund des vorgeschriebenen .pdf -Formats nicht auswertbar!
- Vermeidung von Doppeluntersuchungen: vergessen Sie die „zweite Meinung“ – das geht nicht mehr.
- Gezielte Freigabe von einzelnen Dokumenten: das wird erst viel später umgesetzt
- Alles übersichtlich aufbewahrt: es gibt aber keine Suchfunktion, keinen Virenschutz. Derzeit nicht mehr als ein digitaler „Schuhkarton“ voller Zettel
Fazit: Das System ist unausgereift und Ihre Daten sind nicht sicher. Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Ulrich Kelber äußerte schwere Bedenken gegen die „ePA für alle“ in ihrer jetzt vorgestellten Form. Wir können Ihnen nur empfehlen, derzeit zu widersprechen!
Hintergrund: Telematik-Infrastruktur „TI“ / „Digitalisierung“
Speicherung und Verwendung Ihrer Daten aus Arzt- und Zahnarztpraxen
Bereits jetzt müssen Daten gemäß gesetzlicher Vorgaben einem Netzwerk – die „Telematik-Infrastruktur“ – zur Verfügung gestellt werden. Der Betreiber der Praxis-Server (Arzt / Zahnarzt) kann nicht sicherstellen, dass Patientendaten, die so via Konnektor in einem sog. VPN-Tunnel übertragen werden, nicht an interessierte, aber unbefugte, Dritte gelangen. Die zentrale Speicherung der sensiblen Gesundheitsdaten auf externen Servern ist in weiteren Ausbauschritten (Transplantatregister, elektronische Patientenakte „ePA“ ab 2025) begonnen. Ein Widerspruch des Patienten gegen die derzeitige Datenweiterleitung ist nicht mehr möglich. Eine ePA müssen Sie momentan noch beantragen. Da dies bislang nur ein verschwindender Teil der Bevölkerung getan hat, wird mit den letzten Gesetzen (unter anderem das „Gesundheitsdatennutzungsgesetz„) das Vorgehen geändert.
Ab 2025 müssen Ihre sämtlichen Gesundheitsdaten per Gesetz in zentralen Rechenzentren bzw. der Cloud als „ePA“ gespeichert werden. Wollen Sie das nicht, müssen Sie dann aktiv widersprechen (sogenanntes Opt-Out-Verfahren). Diese Daten werden dann neben den Krankenkassen auch der Forschung, der Industrie etc. zur Verfügung gestellt. Alle weitergeleiteten medizinischen Daten sollen lediglich pseudonymisiert werden. Eine Wiederherstellung des Personenbezugs ist mit relativ wenig Aufwand möglich. Trotz des Widerspruchs des Bundesdatenschutzbeauftragten Prof. Kelber wurde dieses Vorgehen beschlossen. Prof. Kelber wurde inzwischen ersetzt. Viele weitere Datensicherheitsorganisationen sehen Ihre Daten ebenfalls in Gefahr. Und wie man sieht: sind die Daten einmal erfasst, könnte mit einer Gesetzesänderung deren Verwendung auch leicht erweitert werden.
Parallel dazu plant die Europäische Union einen „Europäischen Datenraum“ namens EHDS, um auch hier die Daten aller EU-Bürger in Clouds zentral zu speichern und zur Verfügung zu stellen. Damit wären Ihre Daten einer unüberschaubaren Menge von Zugriffsberechtigten zugänglich, auch Hackern wird es so leicht, massenhaft an die sensibelsten und begehrtesten Daten der Bevölkerung heranzukommen. Weltweite Datenpannen belegen dieses Interesse leider jetzt schon. Unsere Gesundheitsminister Lauterbach und vorher Spahn sprachen von größtmöglicher Sicherheit. Fakt ist, dass Sicherheit so nicht mehr möglich ist.
- Ähnliche Netzwerke auch von Krankenkassen wurden längst Ziele erfolgreicher Hackerangriffe.
- Die Datensicherheit (der Datenschutz) kann also nicht gewährleistet werden.
- TI und ePA steht in klarem Widerspruch zur DSGVO.
- TI und ePA steht in klarem Widerspruch zum Arztgeheimnis bzw. zur ärztlichen Schweigepflicht.
Pressemitteilung des Zahnärztlichen Bezirksverbandes vom 11.03.2019
Pressemeldung des Deutschen Psychotherapeutennetzwerks